Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung chemischer Stoffe (REACH) trat 2007 in Kraft.
Leit-Con beliefert seine Kunden mit ausschließlich nicht-chemische Erzeugnissen. Keins der von Leit-Con verkauften Produkte sollte unter normalen Verwendungsbedingungen chemische Stoffe freisetzen.
Leit-Con zählt zu den "Nachgeschalteten Anwendern" und unterliegt somit nicht der Registrierungspflicht.
Nach momentanem Kenntnisstand enthält keins der ausgelieferten Produkte derzeit Stoffe oberhalb 0,1 Masse-% aus der Liste der Kandidatenstoffe.